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Vorsorgevollmacht

Inhalt

Keine Angst - im nachfolgenden Formular sind all diese Punkte schon berücksichtigt:

  • Bevollmächtigungen
  • Wann wird Vollmacht wirksam ?
  • Aufwandersatz, Entgelt, Rechnungslegung
  • (bedingte) Sachwalterverfügung
  • Vertretung vor Behörden und anderen Institutionen
  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Bankvollmacht
  • Abgabenrechtliche Angelegenheiten
  • Patientenverfügung (als Anlage)
  • Zugriffsregelung für Notfallkoffer

Achtung: Ein gerichtlich eingesetzter Sachwalter unterliegt der Aufsicht des Gerichts, ein in der Vorsorgevollmacht selbst eingesetzter - nicht.

Formular für eine Vorsorgevollmacht

Dieses Formular wurde unter anderem in Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen erstellt:

  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
  • Wirtschaftskammer Österreich
  • Sozialversicherung
  • Österreichische Ärztekammer

Vorgehen - Best Practice

  • Zuerst Patientenverfügung gemeinsam mit Hausarzt erstellen (=Anlage zur Vorsorgevollmacht)
  • Formular Vorsorgevollmacht mit Beratung eines Notars/Rechtsanwalts ausfüllen
  • Notariell beglaubigt unterschreiben
  • Eintragen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)

Errichtung beim Notar / Rechtsanwalt

Informationen zur Vorsorgevollmacht erhält man bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Das erste Informationsgespräch über die Vorsorgevollmacht beim Notar und bei vielen Rechtsanwälten ist kostenlos!

Beratung bei einem Notar ist günstiger, da man für die notarielle Beglaubigung sowieso einen Notar braucht.

Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht können je nach Aufwand ca. 500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen betragen. Bitte vorher fragen, wie viel die Errichtung einer Vorsorgevollmacht im Einzelfall kostet.

Der Notar trägt die Vorsorgevollmacht in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis ÖZVV ein.

Wirksamwerden der Vollmacht

Tritt ein Unglück und Anlaßfall für die Vertretung ein, muß die Wirksamkeit von einem Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden, worüber eine Registrierungsbestätigung ausgestellt wird. Mit dieser Bestätigung wird auch eine Übersicht über die mit der Vorsorgevollmacht verbundenen Rechte und Pflichten ausgehändigt. Dritte dürfen auf den Eintritt des – in der Vorsorgevollmacht vorgesehenen – Vorsorgefalls vertrauen, wenn ihnen der Bevollmächtigte bei Vornahme einer Vertretungshandlung die Registrierungsbestätigung vorlegt.

Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht kann jederzeit und formlos widerrufen werden. Ein Widerruf ist daher auch noch nach Eintritt des Vorsorgefalles (z.B. Verlust der Geschäftsfähigkeit) möglich. Er bedarf keiner Begründung.

Der Widerruf kann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Für die Registrierung fällt einmalig eine Registrierungsgebühr an.

Quellen

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kb/vorsorge/vorsorge_vollmacht.txt · Last modified: 2015-10-15 19:02 by jscheiber