Keine Angst - im nachfolgenden Formular sind all diese Punkte schon berücksichtigt:
Achtung: Ein gerichtlich eingesetzter Sachwalter unterliegt der Aufsicht des Gerichts, ein in der Vorsorgevollmacht selbst eingesetzter - nicht.
Dieses Formular wurde unter anderem in Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen erstellt:
Informationen zur Vorsorgevollmacht erhält man bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Das erste Informationsgespräch über die Vorsorgevollmacht beim Notar und bei vielen Rechtsanwälten ist kostenlos!
Beratung bei einem Notar ist günstiger, da man für die notarielle Beglaubigung sowieso einen Notar braucht.
Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht können je nach Aufwand ca. 500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen betragen. Bitte vorher fragen, wie viel die Errichtung einer Vorsorgevollmacht im Einzelfall kostet.
Der Notar trägt die Vorsorgevollmacht in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis ÖZVV ein.
Tritt ein Unglück und Anlaßfall für die Vertretung ein, muß die Wirksamkeit von einem Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden, worüber eine Registrierungsbestätigung ausgestellt wird. Mit dieser Bestätigung wird auch eine Übersicht über die mit der Vorsorgevollmacht verbundenen Rechte und Pflichten ausgehändigt. Dritte dürfen auf den Eintritt des – in der Vorsorgevollmacht vorgesehenen – Vorsorgefalls vertrauen, wenn ihnen der Bevollmächtigte bei Vornahme einer Vertretungshandlung die Registrierungsbestätigung vorlegt.
Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht kann jederzeit und formlos widerrufen werden. Ein Widerruf ist daher auch noch nach Eintritt des Vorsorgefalles (z.B. Verlust der Geschäftsfähigkeit) möglich. Er bedarf keiner Begründung.
Der Widerruf kann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Für die Registrierung fällt einmalig eine Registrierungsgebühr an.