Keine Angst - im Arbeitsratgeber gibt's eine detaillierte Anleitung und verschiedene Formulierungsvorschläge.
Dieses Formular wurde von den Patientenanwaltschaften Burgenland, Niederösterreich und Wien sowie Hospiz Österreich und Caritas in Zusammenarbeit mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Justiz erarbeitet und wird von der Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Patientenanwälte, sowie weiteren Institutionen empfohlen:
Patientenverfuegung Ratgeber
Patientenverfuegung Arbeitsbehelf
Patientenverfuegung Formular
Patientenverfuegung Hinweiskarte
Die Hinweiskarte ist für die Brieftasche gedacht und sollte medizinisches Personal darüber informieren, daß eine Patientenverfügung existiert.
Da es kein Nachschlage-Register für Patientenverfügungen gibt, sollte sie einer Vorsorgevollmacht beigelegt werden. Denn für Vorsorgevollmachten gibt es ein Register.
Kann jederzeit vom Patienten durch einfache Willensäußerug widerrufen werden (z.B. zustimmendes Kopfnicken, wenn der Arzt zu einer vorab abgelehnten Behandlung rät).
Es gibt 2 Formen der Patientenverfügung:
Siehe Patientenverfuegung Arbeitsbehelf für eine Entscheidungshilfe.